Musiker Verdienstausfall – Was können wir tun? Corona (COVID-19)

Letztes Update: 20. März 2020 | 17:50 Uhr

Liebe MitmusikerInnen und KollegeInnen,

die aktuelle Situation trifft uns alle sehr hart und das Ende ist ungewiss. Nicht alle von uns sind finanziell abgesichert und haben einen Puffer um die nächsten Wochen und Monate durchzuhalten.

Also was können wir tun?

Ich habe etwas recherchiert und ein paar Möglichkeiten zusammengetragen. Ich werde in der nächsten Zeit versuchen die Punkte zu ergänzen und aktuell zu halten. Wenn ihr ergänzende Informationen habt, dürft ihr sie mir gerne mitteilen (Kommentare, Instagram oder Facebook), ich werde Sie dann hier einfügen.

Die folgenden Inhalte haben nur informativen Inhalt und sind keinen Falls als Rechtsgrundlage zu verstehen.

Bis dahin: Helft euren Mitmenschen, bleibt Zuhause, wascht euch die Hände und bleibt gesund!

Allgemein

Dokumentiert eure Verdienstausfälle und Absagen (lasst es euch Schriftlich mitteilen) etc. damit ihr später die Möglichkeit habt Vergütungen und Regressansprüche zu belegen und geltend zu machen.

Land NRW Soforthilfe

Das Land NRW bietet ab sofort eine Soforthilfe von bis 2000 EUR an:

ANTRAG max 2000 EUR für Künstler etc.
https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/2020-03-20-Antrag%20Sofortprogramm.pdf

ANTRAG Soforthilfe für Einzelunternehmer/ Freiberufler einmalig 9000 EUR/ 3 Monate
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Finanzamt

Kontaktiert euren zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt (seid freundlich).

Folgende Punkte lassen sich vereinbaren:

  • Reduzierung der Vorrauszahlungen.
  • Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden.
  • Säumniszuschläge können erlassen werden.
  • Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen kann verzichtet werden.

Antragsformular zur „Steuererleichterung aufgrund der Auswirkung des Coronavirus“ zum Download PDF

GEMA

Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA haben ein bis zu 40 Mio. Euro starkes Nothilfe-Programm für die Mitglieder der GEMA beschlossen.

Das Nothilfe-Programm besteht aus zwei Stufen: Mit dem „Schutzschirm LIVE“ (1) steht eine pauschale Nothilfe für Musikurheber der GEMA zur Verfügung. Als Vorauszahlung richtet sich die finanzielle Unterstützung vorrangig an Komponisten und Textdichter, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund von flächendeckenden Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Mitglieder, deren wirtschaftliche Einbußen über den „Schutzschirm LIVE“ nicht angemessen aufgefangen werden, können Unterstützungsleistungen im Rahmen des „Corona-Hilfsfonds“ (2) beantragen. Hier stellt die GEMA Übergangshilfen für individuelle Härtefälle im Rahmen der sozialen und kulturellen Förderung bereit.

Weitere Infos folgen …

www.gema.de

Künstlersozialkasse

Reduzierung der Beiträge (Senkung des vorraussichtlichen Jahreseinkommens)

LINK zur KSK – Änderungsmitteilung

Änderung kann als PDF(!) per E-Mail gesendet werden:

Betreff: Änderungsmitteilung | KSK-Versicherungsnummer

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Orchesterstiftung – Nothilfefond

Die Deutsche Orchesterstiftung hat einen Nothilfefonds für alle Musiker (Eine Mitgliedschaft im DOV ist keine Antragsvorraussetzung)

Wenn Ihr den Nothilfefonds in Anspruch nehmen wollt:

https://orchesterstiftung.de/fileadmin/media/pdf/Antrag_DO-S-Nothilfefonds.pdf

Wenn Ihr den Nothilfefonds unterstützen könnt:

SPENDENKONTO

Deutsche Orchester-Stiftung
Kennwort: Nothilfefonds

IBAN: DE35 1004 0000 0114 1514 05
BIC:   COBADEFFXXX

#KunstNothilfe

Die #Kunstnothilfe sammelt und vergibt Unterstützung an Kulturschaffende.

Mehr Infos (auch zum spenden!) gibt’s hier.

Direkt zum Formular

KfW-Corona-Hilfe

UPDATE (17.03.2020): Noch ist nicht ganz klar, wie der genau Ablauf von statten gehen soll. Auch gibt es Hinweise, dass die Verzinsung durch die Hausbanken festgesetzt werde. Sicher aber ist, das der Bund 80% der Haftung übernimmt, was den Hausbanken auf jeden Fall große Sicherheiten bietet. 

To be continued …

Alle Freiberufler, Selbstständig und Unternehmen können sich an Ihre Hausbank wenden. Diese kann für euch einen Zinslosen Kredit über die KfW durchreichen. Dies ist ein Teil des Maßnahmenpakets, welches durch die Bundesregierung beschlossen wurde, um Unternehmen bei der Corona-Krise zu unterstützen.

LINK zur KfW

Bundesagentur für Arbeit

Wenn es tatsächlich akut ist, solltet ihr nicht warten und euch direkt bei der Agentur für Arbeit melden. Ihr müsst dort persönlich vorsprechen und allerhand Formulare ausfüllen. 

WICHTIG: Hilfen werden nicht Rückwirkend ausgesprochen, sondern erst ab dem Tag der Meldung.

Meiner Erfahrung nach sind die Beamten, wenn man selbst freundlich ist, sehr nett und hilfsbereit und bemüht alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. 

Vor über 10 Jahren geriet ich selbst einmal in Not und musste mich beim Jobcenter melden. Erste Frage des Beamten: “Haben Sie noch genug zu Essen? Wie voll ist Ihr Kühlschrank?“

  • Aufstockung für Selbstständige mit Hartz IV
  • Kurzarbeit  (Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.)
  • evtl. „Soforthilfe“ bei worst case.

GVL | Gesellschaft zu Verwertung von Leistungsschutzrechten

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) bietet Inhaber*innen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene, die durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben, eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro. Betroffene wenden sich zur Beantragung und Glaubhaftmachung bitte direkt an die GVL.

https://www.gvl.de/coronahilfe

Antragsformular Notfall-Hilfe Corona

Einwilligungserklärung in Bezug auf die Datenverarbeitung bei Zuwendungsanträgen

Ausfallhonorare

  • Habt ihr in euren Verträgen Ausfallhonorare vereinbart, dann solltet ihr diese geltend machen.
  • Auch mündliche Vereinbarungen sowie Absprachen über z.B. Messengerdienste sind bindend.
  • Solltet ihr keine expliziten Vereinbarungen getroffen haben, versucht eine Einigung auf Kulanz zu vereinbaren. (Die meisten Veranstalter wissen um Eure Situation und sich der Tragweite bewusst.)
  • Versucht gemeinsam eine Verschiebung des Termins zu realisieren.
  • Wenn ihr bereits eine Teilleistung erbracht habt (Proben etc.) besteht der Honoraranspruch anteilig.
  • WICHTIG: Bei Ausfallhonoraren entfällt die UmSt.

Quarantäne

  • Wer in Quarantäne gesetzt wird, dem stehen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) Entschädigunszahlungen zu. Ihr müsst euch persönlich direkt an das Gesundheitsamt wenden, um eine Entschädigung für euren Verdienstausfall zu erhalten. Diese Entschädigung wird nach den letzten Jahreseinnahmen, die beim Finanzamt gemeldet wurden, berechnet.

LINK zum Gesetzesauszug

Pressemitteilungen der Bundesregierung